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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.09.2003 - 22 CS 03.2095   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12864
VGH Bayern, 11.09.2003 - 22 CS 03.2095 (https://dejure.org/2003,12864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.09.2003 - 22 CS 03.2095 (https://dejure.org/2003,12864)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. September 2003 - 22 CS 03.2095 (https://dejure.org/2003,12864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung des Betriebsumfangs einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage; Art des Genehmigungsverfahrens für eine Anlage gemäß der §§ 10, 19 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Wahrung materiell-rechtlicher Anforderungen an ...

  • Judicialis

    BImSchG § 4 Abs. 1; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; BImSchG § 19; ; BImSchG § 52; ; 4. BImSchV § 1 Abs. 1 Satz 4; ; 4. BImSchV § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Lagerung und Behandlung brennbarer Gase, Einhaltung einer im Bescheid festgesetzten Höchstmenge des gelagerten Gases, Wirksamkeit und Überprüfbarkeit entsprechender Auflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 29.05.1998 - 22 CS 96.283
    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2003 - 22 CS 03.2095
    Die für die Verfahrensart maßgebliche Leistungsgrenze bestimmt sich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 4 der 4. BImSchV nicht allein nach dem tatsächlich möglichen Betriebsumfang, sondern auch nach dem rechtlich zulässigen Maß, wie es sich aus dem Inhalt der beantragten oder erteilten Genehmigung ergibt (vgl. BayVGH vom 29.5. 1998, NVwZ 1998, 1191/1192 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110, 22 ZB 03.2111, 22 ZB 03.2112   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25960
VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110, 22 ZB 03.2111, 22 ZB 03.2112 (https://dejure.org/2003,25960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110, 22 ZB 03.2111, 22 ZB 03.2112 (https://dejure.org/2003,25960)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2003 - 22 ZB 03.2110, 22 ZB 03.2111, 22 ZB 03.2112 (https://dejure.org/2003,25960)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Stilllegungsverfügung und Beseitigungsverfügung nach der Soll-Vorschrift des § 20 Abs. 2 S. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgrund formeller Illegalität; Begründung einer materiellen Legalität aus dem Gedanken eines überwirkenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 94
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110
    Bereits diese formelle Illegalität rechtfertigt nach der Soll-Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG die Stilllegungs- und Beseitigungsverfügung, wenn wie hier für die materielle Genehmigungsfähigkeit keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen und durch den Fortbestand der ungenehmigten Anlage aller Voraussicht nach wichtige Schutzgüter beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG vom 15.12.1989, BVerwGE 84, 220/233; Hansmann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, BImSchG, § 20 RdNr. 50; Jarass, BImSchG, 5. Aufl., § 20 RdNrn. 37 und 40).
  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110
    Dass die diesbezüglich geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Reichweite des baurechtlichen Bestandsschutzes, die dem heutigen Stand der Eigentumsdogmatik Rechnung trägt (vgl. auch BVerfG vom 15.12.1995, NVwZ-RR 1996, 483), in der übrigen Judikatur oder im Schrifttum auf nachhaltig begründeten Widerspruch gestoßen wäre und demzufolge einer nochmaligen grundsätzlichen Überprüfung bedürfte, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110
    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung kann hiervon aber - jedenfalls bei unter der Geltung des Bundesbaugesetzes bzw. Baugesetzbuchs errichteten Betrieben - nur dann gesprochen werden, wenn die zugehörigen Anlagen bei ihrer Errichtung überhaupt am (bundesrechtlichen) Bebauungsrecht zu messen waren (BVerwG vom 8.10.1998, NVwZ 1999, 297/298 [BVerwG 08.10.1998 - 4 C 6/97]).
  • VGH Bayern, 13.02.1997 - 22 CS 96.919
    Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2110
    Selbst wenn dies in den weiter anhängigen Klageverfahren festgestellt würde (zur Beweislast s. BayVGH vom 13.2.1997, 22 CS 96.919, S. 8 m.w.N.), könnte ein solcher Bestandsschutz für das streitgegenständliche Grundstück Fl. Nr. 415/10 zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung führen.
  • VG Würzburg, 19.03.2024 - W 4 K 22.472

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung zur Stilllegung eines Blockheizkraftwerks in

    Anknüpfungspunkt für eine Stilllegungsanordnung ist somit allein die formelle Illegalität (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2003 - 22 ZB 03.2110 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 19.03.2020 - 10 ZB 19.459

    Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes

    Zudem hatte die Klägerin zu keinem Zeitpunkt die nach Art. 37 Abs. 1 StVG erforderliche Erlaubnis inne, die Haltung des Hundes war damit zu keinem Zeitpunkt formell rechtmäßig (zur Bedeutung der formellen Rechtmäßigkeit für den Vertrauensschutz im Bereich des Baurechts etwa BVerwG, B.v. 18.7.1997 - 4 B 116/97 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.9.2003 - 22 ZB 03.2110 u.a. - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 22 CS 15.1509

    Ungenehmigte Erweiterungen einer immissionsschutzrechtlich

    Zur Begründung bezieht sie sich auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2003 (22 ZB 03.2110 u. a. - NVwZ-RR 2004, 94/95), wonach die formelle Illegalität einer Anlage bzw. ihres Betriebs den Erlass einer Stilllegungsverfügung dann rechtfertige, wenn "für die materielle Genehmigungsfähigkeit keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen und durch den Fortbestand der ungenehmigten Anlage aller Voraussicht nach wichtige Schutzgüter beeinträchtigt werden".
  • VG Würzburg, 26.01.2016 - W 4 K 15.670

    Versagung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Personalwohnung in

    des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, besteht über die gesetzlich geregelten Tatbestände des § 35 Abs. 4 BauGB hinaus grundsätzlich kein Raum mehr für weitergehende Ansprüche auf Genehmigung von Nutzungsänderungen, Neuerrichtungen, Änderung und Erweiterung von baulichen Anlagen aufgrund des überwirkenden Bestandsschutzes (bspw. BVerwG, B. v. 3.12.1990 - 4 B 145.90 - juris Rn. 12; BVerwG, B. v. 19.7.1988 - 4 B 124/88 - juris Rn. 10; vgl. auch BayVGH, B. v. 25.9.2003 - 22 ZB 03.2110 - juris Rn. 3; Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 121. EL September 2015, Art. 76 Rn. 127 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 10 ZB 19.460

    Rücknahme einer Zusicherung zur Haltung eines Kampfhundes

    Zudem hatte die Klägerin zu keinem Zeitpunkt die nach Art. 37 Abs. 1 LStVG erforderliche Erlaubnis inne, die Haltung des Hundes war damit zu keinem Zeitpunkt formell rechtmäßig (zur Bedeutung der formellen Rechtmäßigkeit für den Vertrauensschutz im Bereich des Baurechts etwa BVerwG, B.v. 18.7.1997 - 4 B 116/97 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.9.2003 - 22 ZB 03.2110 u.a. - juris Rn. 3).
  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.243

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Spielothek

    Nach neuerer Auffassung (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 - juris Rn. 4; BVerwG, B.v. 18.7.1997 - 4 B 116/97 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 25.9.2003 - 22 ZB 03.2110 u.a. - juris Rn. 3) erstreckt sich der Bestandsschutz für bauliche Anlagen nur noch auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Funktion.
  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 1259/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung gegen den Betreiber eines Kalksteinbruchs;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35.87 -, NVwZ 1990, 963, Beschluss vom 4. November 1992 - 7 B 160.92 -, juris, und Urteil vom 28. Januar 1992 - 7 C 22.91 -, NVwZ 1992, 192; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 4 B 215/04 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 25. September 2003 - 22 ZB 03.2110, 22 ZB 03.2111, 22 ZB 03.2112 -, NVwZ-RR 2004, 94, vom 22. August 2002 - 22 ZB 02.1561 -, NVwZ 2003, 496 und vom 13. Februar 1997 - 22 CS 96.919 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. November 1991 - 14 TH 2350/91 -, juris, demzufolge sich die Atypik aber nicht in der offensichtlichen materiellen Genehmigungsfähigkeit einer formell illegal betriebenen oder wesentlich geänderten Anlage erschöpfe.
  • VG München, 22.05.2014 - M 11 K 13.3437

    Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessensfehler

    Nach neuerer Auffassung (BVerfG, Kammerbeschl.v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 -, BayVBl 1996, 240 = BauR 1996, 235; BVerwG, Beschl.v. 18.7.1997 - 4 B 116/97 -, NVwZ-RR 1998, 357 = juris Rn. 7; BayVGH, Beschl.v. 25.9.2003 - 22 ZB 03.2110 u.a. -, NVwZ-RR 2004, 94; BayVGH, Urt.v. 17.10.2006 - 1 B 05.1429 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl.v. 28.3.2007 - 1 CS 06.3006 -, BRS 71 Nr. 193 = BayVBl 2008, 541) erstreckt sich der Bestandsschutz für bauliche Anlagen gegenüber Änderungen der Rechtsordnung nur noch auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Funktion.
  • VG Regensburg, 08.05.2012 - RN 6 K 11.1187

    Bestehen Vorbelastungen durch andere Betriebe, die für sich allein schon die

    Ein Anspruch auf eine Betriebsänderung mit Erweiterung des Tierbestandes wird als (aktiver) überwirkender Bestandsschutz, außer in den vorliegend nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen (z.B. § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6, S. 2 BauGB, die sich aber nicht auf die Geruchsbelastung beziehen), in der Rechtsprechung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.3.1998, 4 C 10/97, NVwZ 1998, 842 - 845) allgemein abgelehnt (BayVGH, B. v. 25.9.2003, 22 ZB 03.2110, NVwZ-RR 2004, 94 f.).
  • VG Köln, 06.09.2004 - 13 L 1966/03

    Lagerung von Eisenschrott oder Nichteisenschrott; Interesse an der

    Die Behörde ist auch nicht verpflichtet, erst umfangreiche und zeitraubende Ermittlungen über die materielle Genehmigungsfähigkeit anzustellen und darf dies umso weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, - 7 C 35/87 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 84, 220, 233; BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1992, - 7 C 22/91 -, BVerwGE 89, 357, 361.; BayVGH, Beschluss vom 25. September 2003, - 22 ZB 03.2110 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2004, 94 f. m.w.N. Ein solcher atypischer Ausnahmefall war hier bei summarischer Prüfung aber nicht offensichtlich gegeben.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.09.2003 - 22 ZB 03.2112   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,53612
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VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2003 - 22 ZB 03.2112 (https://dejure.org/2003,53612)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2003 - 22 ZB 03.2112 (https://dejure.org/2003,53612)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungsanordnung und Beseitigungsanordnung

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  • NVwZ-RR 2004, 94
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